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Freihandelsabkommen Indien–EU Deal mit Asymmetrien

Einen Tag nach dem indischen Feiertag „Tag der Republik“ (26. Januar, Inkrafttreten der Verfassung 1950) haben Indien und die Europäische Union (EU) die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FTA, Free Trade Agreement) abgeschlossen. Die formelle Unterzeichnung soll im Herbst erfolgen. Die als schwierig erachteten Verhandlungen über das FTA wurden seit 2007 geführt. Einige Diskrepanzen zwischen den Vertragspartnern bestehen zwar fort (s.u.), die geopolitische Lage hat sich allerdings derart verändert, dass Indien wie die EU beschleunigt ein Abkommen angestrebt haben. So stehen Charakterisierungen zum FTA im Vordergrund, die die Stabilität vertraglicher Beziehungen, die Vorhersehbarkeit im Regierungshandeln und das Bekenntnis zu einer regelbasierten internationalen Ordnung betonen, als Kontrast gegenüber Störungen und Krisen im internationalen Handel, in der (brüchigen) Vertragsstruktur bei der Welthandelsorganisation WTO, im Streit über die Vorherrschaft über den indo-pazifischen Raum, gegenüber China als konkurrierender Hegemon und mit Blick auf die erratische US-Zoll- und Handelspolitik.

Zentrale Elemente des Handelsabkommens

Die Handelspartner Indien und EU heben hervor, dass bis zu zwei Milliarden Menschen von dem FTA potenziell profitieren können. Mit Blick auf das FTA wird erwartet, dass sich die EU-Exporte nach Indien bis 2032 verdoppeln, 96,6 Prozent der EU-Waren nach Indien zollfrei oder zollbegünstigt eingeführt und rund 99 Prozent der indischen Exporte in die EU ebenso zollfrei oder zollbegünstigt ausgeführt werden. Eine Ersparnis von vier Milliarden Euro an Zöllen steht im Raum, ein Impuls zur Steigerung von Konsum, Produktion, Beschäftigung, Gewinnaussichten und Investitionen.

So sinken die Zölle auf europäische Autos im Laufe der Zeit von 110 auf bis zu zehn Prozent, allerdings beschränkt auf eine Quote von bis zu 250.000 Fahrzeugen pro Jahr und Verbrennungsmotoren mit Importpreisen über 15.000 Euro – ein Gruß an die deutsche Automobilindustrie. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge werden in den ersten fünf Jahren von den Einfuhrzollsenkungen ausgenommen, um die Investitionen einheimischer Produktion zu schützen. Im Bereich Maschinenbau, elektronische Hardware, Chemie, optische Geräte und chirurgische Instrumente sinken die Zölle hingegen auf Null.

Als vorteilhaft für die aktuelle Warenproduktion in Indien gelten die Vereinbarungen über niedrigere EU-Zölle für arbeitsintensive Sektoren wie Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Meeresprodukte, Spielzeug und Sportartikel, aber auch für Pharma- und agro-industrielle Produkte. Indiens Premierminister Narendra Modi schwärmte vom „größten Freihandelsabkommen“ in Indiens Geschichte und hob die Möglichkeiten für Landwirtschaft, kleine Industriebetriebe, verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungssektor und globale Lieferketten hervor. Sektoren wie Bekleidung oder Lederwaren exportieren bereits heute zu einem großen Teil nach Europa, das Freihandelsabkommen wird dies erleichtern.

Das Abkommen reduziert darüber hinaus Zölle auf Arzneimittel und pharmazeutische Produkte auf nahezu Null und verbessert den Marktzugang für indische Erzeugnisse  erheblich. Die indische Regierung hat sich erfolgreich gegen EU-Forderungen nach strengeren Rechten zum geistigen Eigentum und nach einer Verlängerung von Patentrechten (zugunsten europäischer Hersteller) gewehrt, um so seine Generikaindustrie zu schützen.

Im Blick der EU ist Indien wegen seiner Rohstoffquellen interessant, sowohl konventionelle Bergbauprodukte als auch seltene Mineralien. Indien gilt der EU hier als eines der wichtigsten Länder und die EU wird daran interessiert sein, dass aktuelle Investitions- und Umweltvorschriften in Indien zugunsten des direkten Zugangs für europäische Internehmen und Investitionen aufgeweicht werden.

Zur Landwirtschaft ist anzumerken, dass sich die positiven Erwartungen in Indien auf kommerziell bewirtschaftete Großbetriebene richten. Hingegen wird Landwirtschaft in Indien immer noch größtenteils kleinbäuerlich und kleinräumig betrieben, mit einem hohen Anteil von Frauen als Kleinbäuerinnen und Landarbeiterinnen. Die kleinbäuerliche Bewirtschaftung trifft ebenfalls auf die Milcherzeugung in lokalen Genossenschaften zu. Die kleinbäuerlichen Produzent(inn)en kommen zwar kaum in den Genuss einer Zollvergünstigung. Sie werden allerdings selbst auf den lokalen Märkten in Indien zu kämpfen haben, da sie die Nachfrage nach Lebensmitteln nicht erfüllen können, die als ‚modern‘ und ernährungsphysiologisch ‚hochwertig‘ gelten und unter anderem in großem Maßstab importiert werden.

Vereinbart wurde ebenfalls ein Rahmenwerk zur Mobilität, das kurzfristige Aufenthalte von „bis zu einem Jahr“ für Fachkräfte und Studierende behandelt. Grundsätzliche Regelungen zu Visa und Migration verbleiben zunächst in der nationalen Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten.

Schwierige Themen ausgeklammert

Beide Vertragsparteien beschlossen, schwierige Themen vorläufig auszusetzen. Bei Stahl sollen weitere Verhandlungen das strittige Thema des CO2-Grenzausgleichssystems zu einem Abschluss bringen, so dass Indien durch ein Abkommen in eine bessere Marktposition rückt im Vergleich mit anderen Länder, mit denen die EU kein Freihandelsabkommen unterhält.

Die Europäische Kommission legte detaillierte Ausnahmen für bestimmte Waren fest. Agrarprodukte wie Rindfleisch, Geflügel, Reis und Zucker sollen auf EU-Seite von der Liberalisierung ausgenommen sein. Alle indischen Exporte in diesem Segment unterliegen außerdem den Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsstandards der EU. Umgekehrt hält die indische Regierung die Ausfuhr von Agrarprodukten derzeit begrenzt, um die Ernährungssicherheit der einheimischen Bevölkerung zu gewährleisten.

Ausgeklammert blieben Handelsaspekte wie das einheimische Beschaffungswesen. So werden lokale Regierungen in Indien weiterhin in der Lage sein, Unternehmungen von Frauen und Minderheiten durch die Vergabe von Aufträgen speziell zu unterstützen. Als Thema ausgeklammert wurde ebenso Indiens Import von russischem Öl auf dem Seeweg und umgekehrt der Export von 100 Millionen Barrel Kraftstoffe russischer Herkunft in EU-Märkte durch indische Raffinerien. Das jüngste EU Sanktionspaket gegen Russland verbietet eine solche Vermarktung überdies ab Januar 2028.

Menschenrechte, Rechtsstaat, Partizipation

Menschenrechtsbestimmungen, die grundsätzlich in jedes Handelsabkommen der EU aufgenommen werden, werden im FTA mit Indien vorwiegend in den Kapiteln Handel und nachhaltige Entwicklung, Arbeitsrechte und Frauenförderung behandelt. Während in der EU über Verhandlungsprozesse und –ergebnisse öffentlich berichtet werden muss, fanden in Indien die Verhandlungen zum FTA mit der EU hinter verschlossenen Türen statt – ohne Beteiligung der Regionalregierungen oder zivilgesellschaftlicher Interessengruppen.

Wie jedes Handelsabkommen der EU enthält der FTA mit Indien Ausführungen zur Einhaltung der nationalen Gesetze, die etwa die Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit beinhalten. Das stellt in Indien selbst schon eine strittige Sachlage dar, weil viele Studien vorliegen, dass indische Behörden solchen Prüfaufträgen nicht angemessen nachkommen. Diese Situation wird durch die Investitionsinteressen aus Europa absehbar verschärft.

Gleichfalls enthält das Abkommen ein Kapitel zur Streitschlichtung zwischen den staatlichen Vertragsparteien. Ein Beschwerdeverfahren für zivilgesellschaftliche Rechteträger/-innen enthält das Abkommen nicht. Hier, wie bei der Überprüfung der Standards, werden Gerichtsverfahren und –entscheidungen in Indien sowie in der EU herangezogen werden müssen.

Kolonialer Anstrich?

Die stoffliche Struktur des Warenaustauschs und die im FTA getroffenen Regelungen spiegeln die historisch gewachsene, kolonial geformte Welthandelsstruktur wider, mit der eine ungleiche Wertschöpfung zugunsten westlicher Länder einhergeht. Die Erwartungen auf indischer Seite sind allerdings nicht unbegründet, dass in der Fortentwicklung des FTA demnächst Halbleiter und kritische Rohstoffe den Exportkorb erweitern und nennenswerte Finanzinvestitionen in Indien folgen.

Zwar ist die koloniale Grundausrichtung erkennbar, aber dieser Aspekt ist meines Erachtens nicht bestimmend und wäre zu eindimensional gesetzt. Unter Beachtung der geopolitischen Lage würden die eigenständig gesetzten Prioritäten der indischen Vertragsseite zu gering geschätzt (zum Aspekt der Eigenständigkeit in postkolonialen Verhältnissen siehe auch SÜDASIEN Heft 4-2025). Im FTA mit der EU sieht Indien eine reale Chance, die Balance innerhalb seines Politikansatzes der strategischen Autonomie neu ausrichten.

Zusätzliches Abkommen zur Verteidigungspartnerschaft

Neben dem Abschluss über das Handelsabkommen unterzeichneten Indien und die EU eine vertragliche Vereinbarung zur vertieften Zusammenarbeit in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, Technologietransfer und Materialbeschaffung. Dies umfasst unter anderem die Modernisierung des Militärs, elektronische Kriegsführung, maritime Sicherheit, Cyberabwehr, Terrorismusbekämpfung, Weltraumabwehr und den Ausbau der militärischen Fähigkeiten Indiens. So steht das deutsche Unternehmen ThyssenKrupp Marine Systems kurz vor dem Abschluss des Projekts 75(I) mit Mazagaon Dock Shipbuilders Ltd. zum Bau von sechs modernen U-Booten.

Theodor Rathgeber

Texthinweise

https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/india/eu-india-agreements/memo-eu-india-free-trade-agreement-chapter-chapter-summary_en

https://thewire.in/security/why-the-india-eu-trade-deal-is-important-for-the-defence-sector

https://thewire.in/diplomacy/under-trumps-trade-cloud-india-eu-close-free-trade-agreement-talks

Winners and losers of the EU-India free trade agreement

https://www.dw.com/en/india-eu-trade-deal-reached-modi-says/live-75669574

 

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